Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäftskunden im Sinne des § 14 BGB.
Stand: [Datum einsetzen] · Fassung 1.1
Checkliste vor Livebetrieb: Alle in eckigen Klammern markierten Angaben (Anbieterdaten, Fristen, Zahlungsziel, Vertragslaufzeit, Erfüllungsort, Stand-Datum) sind vor dem Livebetrieb zu vervollständigen und rechtlich prüfen zu lassen.
Diese Fassung ist ausschließlich für Geschäftskunden konzipiert. Sie befindet sich in Bearbeitung: Die mit eckigen Klammern gekennzeichneten Angaben werden vor der Veröffentlichung ergänzt und anwaltlich geprüft.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Leistungen ist:
- olumax
- Inhaber/Gesellschaft: [vollständiger rechtlicher Name]
- Anschrift: [vollständige Geschäftsanschrift]
- E-Mail: [E-Mail-Adresse]
- Telefon: [Telefonnummer]
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: [falls vorhanden]
nachfolgend „olumax“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reservierungsanfragen, Angebote und Verträge zwischen olumax und seinen Kunden über die Reservierung und Vergabe von Stadt-Keyword-Kombinationen sowie die Erstellung und Bereitstellung zugehöriger Basic-Websites.
Das Angebot von olumax richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn olumax ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsgegenstand
olumax bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Kombination aus einer verfügbaren Stadt und einem Keyword anzufragen.
Für jede bestätigte Stadt-Keyword-Kombination stellt olumax dem Kunden nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs eine eigene Basic-Website zur Verfügung.
Die Basic-Website kann insbesondere folgende Inhalte enthalten:
- Firmenname und Firmenlogo
- gebuchtes Keyword
- zugeordnete Stadt oder vereinbartes Tätigkeitsgebiet
- kurze Unternehmensvorstellung
- Darstellung der angebotenen Leistungen
- geschäftliche Kontaktdaten
- Kontaktmöglichkeit
- Verlinkung zur bestehenden Unternehmenswebsite des Kunden, sofern vorhanden
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde für jedes bestätigte Keyword eine separate Basic-Website.
olumax darf zur Leistungserbringung geeignete technische Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen.
3. Verfügbarkeit von Stadt und Keyword
Die Verfügbarkeit bezieht sich stets auf die konkrete Kombination aus Stadt und Keyword.
Dass ein Keyword in einer Stadt nicht verfügbar ist, schließt seine Verfügbarkeit in einer anderen Stadt nicht aus.
Die auf der Website angezeigte Verfügbarkeit stellt eine unverbindliche Momentaufnahme dar. Die Kombination wird vor einer Reservierung und vor einer Auftragsbestätigung erneut geprüft.
Aus technischen Verzögerungen, gleichzeitigen Anfragen oder fehlerhaften Eingaben kann sich ergeben, dass eine zunächst als verfügbar angezeigte Kombination tatsächlich nicht mehr verfügbar ist. Ein Anspruch auf Reservierung oder Vergabe entsteht allein durch die Verfügbarkeitsanzeige nicht.
olumax ist berechtigt, Stadt-Keyword-Kombinationen aus rechtlichen, technischen, qualitativen oder geschäftspolitischen Gründen von der Vergabe auszuschließen.
4. Reservierungsanfrage
Das Eingeben oder Prüfen eines Keywords sowie das Hinzufügen zu einer Auswahlliste führt noch nicht zu einer Reservierung.
Eine Reservierungsanfrage wird erst übermittelt, wenn der Kunde:
- die gewünschten Stadt-Keyword-Kombinationen ausgewählt hat
- die erforderlichen Unternehmens- und Kontaktdaten angegeben hat
- diese AGB akzeptiert hat
- die Ernsthaftigkeit seiner Anfrage bestätigt hat und
- den Button „Reservierungsanfrage verbindlich absenden“ betätigt
Die Bezeichnung „verbindlich absenden“ bedeutet, dass der Kunde eine ernst gemeinte geschäftliche Anfrage übermittelt. Durch die Reservierungsanfrage allein entsteht noch kein kostenpflichtiger Vertrag.
Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung kann olumax eine verfügbare Stadt-Keyword-Kombination vorübergehend für den Kunden blockieren. Der Kunde erhält hierdurch noch keinen Anspruch auf eine endgültige Vergabe.
Während der Reservierung wird die Kombination öffentlich mit dem Status „Reserviert“ angezeigt und kann grundsätzlich nicht von einem weiteren Interessenten reserviert werden.
Eine Reservierung besteht bis:
- zur Auftragsbestätigung
- zur Ablehnung oder Rücknahme der Anfrage
- zum Ablauf der mitgeteilten Reservierungsfrist oder
- zum ergebnislosen Ablauf einer von olumax gesetzten Frist zur Mitwirkung oder Bestätigung
Kommt innerhalb der maßgeblichen Frist keine Auftragsbestätigung zustande, darf olumax die Reservierung aufheben und die Stadt-Keyword-Kombination wieder freigeben.
Der Kunde darf keine Reservierungen ohne ernsthaftes Interesse vornehmen, um Keywords für sich oder andere Marktteilnehmer zu blockieren. olumax darf offensichtlich missbräuchliche, unvollständige oder nicht ernst gemeinte Reservierungsanfragen ablehnen und bestehende Reservierungen aufheben.
Die konkrete Reservierungsfrist beträgt [Frist einsetzen] oder wird dem Kunden im Reservierungsprozess beziehungsweise in der Eingangsbestätigung mitgeteilt.
5. Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein rechtlich bindendes Angebot.
Die Reservierungsanfrage des Kunden stellt eine Aufforderung an olumax dar, die gewünschte Kombination und das Unternehmen zu prüfen.
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn olumax dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform übermittelt oder beide Parteien ein individuelles Angebot angenommen haben.
Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Reservierungsanfrage und stellt noch keine Auftragsannahme dar.
olumax kann eine Anfrage insbesondere ablehnen, wenn:
- die Kombination nicht mehr verfügbar ist
- Angaben fehlen oder nicht überprüfbar sind
- Zweifel an der geschäftlichen oder rechtlichen Zulässigkeit bestehen
- das Keyword gegen die olumax-Keyword-Richtlinien verstößt
- Rechte Dritter betroffen sein können
- die Anfrage nicht zum Leistungsangebot von olumax passt
Mit der Auftragsbestätigung wechselt die betreffende Kombination vom Status „Reserviert“ zum Status „Vergeben“.
6. Exklusive Keywordvergabe
olumax vergibt eine bestätigte Stadt-Keyword-Kombination während der Vertragslaufzeit grundsätzlich nur einmal.
Die Exklusivität gilt ausschließlich für:
- das bestätigte Keyword
- die bestätigte Schreibweise beziehungsweise die vereinbarte normalisierte Bedeutung
- die bestätigte Stadt und
- die Dauer des aktiven Vertrags
Die Exklusivität begründet kein allgemeines Wettbewerbsverbot. Andere Unternehmen dürfen insbesondere:
- ähnliche oder verwandte Keywords in derselben Stadt
- dasselbe Keyword in anderen Städten
- andere Leistungen oder Bezeichnungen
buchen, sofern keine inhaltlich identische, bereits vergebene Kombination vorliegt.
olumax schuldet keine markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder namensrechtliche Exklusivität außerhalb des vereinbarten olumax-Systems.
Endet der Vertrag, darf olumax die betreffende Kombination nach Beendigung der Leistung und Ablauf etwaiger Abwicklungsfristen wieder freigeben und erneut vergeben.
7. Unzulässige Keywords und Inhalte
Keywords und Inhalte sind nicht zulässig, wenn sie insbesondere:
- Gewalt oder sexualisierte Gewalt fördern oder verherrlichen
- Minderjährige sexualisieren oder ausbeuten
- rassistisch, antisemitisch, homophob, transfeindlich oder anderweitig menschenfeindlich sind
- Personen oder Personengruppen beleidigen, bedrohen oder herabwürdigen
- extremistische oder terroristische Bestrebungen unterstützen
- rechtswidrige Waren, Dienstleistungen oder Handlungen anbieten
- Betrug, Täuschung, Überwachung, Stalking oder Datenschutzverletzungen fördern
- Rechte Dritter verletzen
- irreführende Berufs-, Behörden-, Marken- oder Unternehmensbezeichnungen verwenden
- dem seriösen Unternehmenszweck und den veröffentlichten Keyword-Richtlinien von olumax widersprechen
Sensible Begriffe können zulässig sein, wenn sie eindeutig zu einem seriösen Hilfs-, Beratungs-, medizinischen, rechtlichen, wissenschaftlichen oder präventiven Angebot gehören.
olumax darf unklare Begriffe einer manuellen Prüfung unterziehen und weitere Nachweise oder Erläuterungen verlangen.
olumax darf unzulässige Keywords ablehnen, sperren oder – bei erst nachträglich erkennbaren Verstößen – von der Veröffentlichung ausschließen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt olumax alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Firmenname und Kontaktdaten
- Firmenlogo
- Leistungsbeschreibungen
- Bilder und sonstige Medien
- Angaben zum Tätigkeitsgebiet
- Link zur Hauptwebsite
- erforderliche rechtliche Pflichtangaben
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit seiner Angaben und Materialien verantwortlich.
Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an Logos, Texten, Bildern, Marken und sonstigen bereitgestellten Inhalten verfügt.
Der Kunde informiert olumax unverzüglich über Änderungen, die für die Basic-Website, die Keywordvergabe oder die rechtliche Zulässigkeit relevant sind.
Verzögerungen, die aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
9. Erstellung und Freigabe der Basic-Website
olumax erstellt die Basic-Website auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten und vereinbarten Inhalte.
Gestaltung, Aufbau und technische Umsetzung erfolgen im Rahmen des olumax-Basic-Website-Konzepts. Ein Anspruch auf eine vollständig individuelle Webentwicklung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Vor der Veröffentlichung kann der Kunde eine Vorschau oder Freigabeanforderung erhalten.
Der Kunde hat die Vorschau innerhalb von [Anzahl] Werktagen zu prüfen und erkennbare Fehler oder vereinbarungswidrige Abweichungen nachvollziehbar mitzuteilen.
Änderungswünsche, die über Fehlerkorrekturen und den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
Veröffentlichung und Bearbeitungsbeginn richten sich nach vollständiger Mitwirkung, Freigabe und gegebenenfalls vereinbarter Zahlung.
10. Suchmaschinensichtbarkeit
Die Basic-Website wird mit dem Ziel erstellt, die digitale und lokale Auffindbarkeit des Kunden im Zusammenhang mit dem gebuchten Keyword zu unterstützen.
olumax schuldet keine bestimmte Position in den Ergebnissen von Google oder anderen Suchmaschinen.
Insbesondere werden nicht garantiert:
- ein bestimmtes Ranking
- die Aufnahme in einen Suchmaschinenindex
- eine bestimmte Zahl an Aufrufen, Anfragen oder Kunden
- ein bestimmter Umsatz oder wirtschaftlicher Erfolg
- eine dauerhafte Platzierung
Suchmaschinen entscheiden eigenständig über Indexierung, Bewertung und Darstellung. Algorithmusänderungen und Maßnahmen der Suchmaschinen liegen außerhalb des Einflussbereichs von olumax.
Angaben zur Sichtbarkeit sind daher als Ziel der Leistung und nicht als Erfolgsgarantie zu verstehen.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt der Einführungspreis:
- 99,99 Euro netto pro Keyword und Vertragsjahr, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
Der Preis umfasst die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Basic-Website für die bestätigte Stadt-Keyword-Kombination.
Bei mehreren Keywords wird der Preis für jedes Keyword gesondert berechnet.
Zusätzliche Leistungen, Sonderwünsche oder Erweiterungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14 Tagen] ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. olumax darf nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung die Leistung vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht und weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten hängt von den individuellen Verhältnissen des Kunden ab. Hinweise auf eine mögliche Behandlung als Betriebsausgabe stellen keine Steuerberatung oder Garantie dar.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
Vor Veröffentlichung ist hier eine verbindliche Variante festzulegen.
Der Vertrag beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum und läuft zunächst für [zwölf Monate/andere Dauer].
Variante A – automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere [zwölf Monate], wenn er nicht mit einer Frist von [Frist] zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
Variante B – keine automatische Verlängerung: Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern die Parteien keine Fortsetzung vereinbaren.
Eine beworbene Aussage wie „jährlich kündbar“ darf nur verwendet werden, wenn sie mit der hier festgelegten Laufzeit und Kündigungsfrist übereinstimmt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet
- rechtswidrige oder unzulässige Inhalte verwendet werden
- erforderliche Rechte an Materialien fehlen
- die Leistung für missbräuchliche Zwecke eingesetzt wird
- eine wesentliche Vertragspflicht trotz angemessener Fristsetzung verletzt wird
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail an [Kündigungsadresse].
13. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsende endet der Anspruch des Kunden auf Bereitstellung und exklusive Zuordnung der Basic-Website und Stadt-Keyword-Kombination.
olumax darf die Basic-Website nach Vertragsende deaktivieren und die Kombination anschließend wieder freigeben.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übertragung des technischen Systems, Quellcodes, verwendeter Templates, Domains oder Unterseiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Vom Kunden bereitgestellte Originalmaterialien und seine daran bestehenden Rechte bleiben unberührt.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen.
14. Nutzungsrechte
Der Kunde räumt olumax für die Vertragsdauer die zur Vertragserfüllung erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien ein.
Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere die Bearbeitung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen der Basic-Website.
olumax behält die Rechte an eigenen Designs, Templates, Softwarebestandteilen, Textstrukturen, technischen Systemen und sonstigen vorbestehenden Materialien.
Eine weitergehende Nutzung oder Übertragung an den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
15. Verfügbarkeit und technische Änderungen
olumax bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der Basic-Websites.
Eine jederzeitige, vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern oder höhere Gewalt entstehen.
olumax darf technische und gestalterische Anpassungen vornehmen, wenn der vereinbarte Kern der Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
16. Mängel und Beanstandungen
Der Kunde teilt erkennbare technische oder inhaltliche Mängel unverzüglich und möglichst konkret mit.
olumax erhält Gelegenheit, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt, soweit in diesen AGB keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde.
Kein Mangel liegt vor, wenn ein erwartetes Suchmaschinenranking, eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ausbleibt.
17. Haftung
olumax haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie
- soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet olumax nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von olumax.
olumax haftet nicht für die Inhalte, Angaben oder Materialien des Kunden sowie für Rechtsverletzungen, die auf diesen beruhen, soweit olumax die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
18. Freistellung bei Kundeninhalten
Wird olumax wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte oder Angaben von Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Kunde olumax von den daraus entstehenden Ansprüchen und angemessenen Kosten frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
olumax informiert den Kunden über entsprechende Ansprüche und gibt ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, wird jedoch vor Übermittlung einer Reservierungsanfrage zugänglich gemacht.
Der Kunde darf olumax nur personenbezogene Daten übermitteln, die rechtmäßig verarbeitet und weitergegeben werden dürfen.
20. Änderungen dieser AGB
Für den Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.
Änderungen für bestehende Verträge erfolgen nur, soweit eine rechtliche oder sachliche Grundlage besteht und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, wird sie ausdrücklich eingeholt. Schweigen gilt nicht ohne besondere gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage als Zustimmung.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von olumax.
Erfüllungsort ist [Ort einsetzen], soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Abreden bleiben unberührt.
22. Empfehlungsprogramm
olumax kann Kunden die Teilnahme an einem Empfehlungsprogramm anbieten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Teilnahmebedingungen.
Ein Empfehlungserfolg liegt erst vor, wenn das empfohlene Unternehmen unter Verwendung des gültigen Empfehlungscodes einen Vertrag über ein Keyword geschlossen und die hierfür geschuldete Vergütung vollständig bezahlt hat.
Reservierungsanfragen, stornierte, nicht bezahlte oder rückabgewickelte Buchungen begründen keinen Empfehlungserfolg.
Sobald einem Teilnehmer fünf qualifizierte Keyword-Buchungen zugeordnet wurden, erhält er nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen im darauffolgenden Vertragsjahr die reguläre Jahresleistung für ein berechtigtes Keyword ohne Berechnung des regulären Jahrespreises.
Zusatzleistungen und Sonderanfertigungen sind nicht Teil der Prämie, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Empfehlungscode muss vom Neukunden während der Reservierungsanfrage angegeben werden. Der Code ist personengebunden und einer bestätigten E-Mail-Adresse sowie einem Kundenkonto zugeordnet.
Eine Verwendung des eigenen Empfehlungscodes sowie eine Empfehlung an ein wirtschaftlich identisches eigenes Unternehmen ist ausgeschlossen. Eigenempfehlungen, Mehrfachanmeldungen desselben Unternehmens, fingierte Unternehmen und sonstige missbräuchliche Gestaltungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Eingabe eines Codes begründet noch keinen Prämienanspruch. Eine Anrechnung erfolgt erst nach Auftragsbestätigung und vollständiger Bezahlung der zugeordneten Keyword-Buchung.
Bucht ein empfohlener Neukunde mehrere Keywords, kann jedes bestätigte und vollständig bezahlte Keyword einzeln angerechnet werden. Bereits vergeben oder reservierte Stadt-Keyword-Kombinationen können nicht erneut als Empfehlung angerechnet werden.
Das Empfehlungsprogramm ist beliebig oft wiederholbar: Bei jeweils fünf qualifizierten Keyword-Buchungen entsteht ein neuer Prämienanspruch.
Bei widersprüchlichen oder missbräuchlichen Zuordnungen ist olumax berechtigt, den Vorgang manuell zu prüfen. Eine Ablehnung wird dokumentiert und erfolgt nicht ohne nachvollziehbaren Grund.
olumax darf Empfehlungsvorgänge bei konkreten Anhaltspunkten auf Missbrauch prüfen. Bereits ordnungsgemäß erworbene Prämienansprüche bleiben von einer späteren Beendigung des Programms unberührt.
